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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Services „InstantTraffic“ der YUR.tv AG, Jessenstraße 4, 22767 Hamburg



1. Präambel
Nachfolgende Bedingungen regeln das zwischen der YUR.tv AG (nachfolgend „YUR.tv“ genannt) und dem Auftraggeber begründete Vertragsverhältnis hinsichtlich der Erbringung von Internet-Telekommunikations- und Hostingleistungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn YUR.tv der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. YUR.tv weist den Auftraggeber zum Fristbeginn auf dieses Widerspruchsrecht und darauf hin, dass mit Ablauf der Frist die Zustimmung des Auftraggebers zu der AGB-Änderung als abgegeben gilt.

2. Vertragsabschluss
Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der hier gegenständlichen Leistungen richtet sich ausschließlich an Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, die mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gewerbliche Zwecke verfolgen.

Verträge mit YUR.tv kommen erst mit schriftlicher Annahme oder schriftlicher Bestätigung durch YUR.tv zustande, sofern YUR.tv nicht durch konkludentes Handeln, wie beispielsweise das Tätigwerden aufgrund eines Auftrages oder der Zurverfügungstellung von Leistungen, zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Eine Annahme kann zudem mittels Textform erklärt werden.

Einer Annahme oder Bestätigung durch YUR.tv hat grundsätzlich die Registrierung des Auftraggebers mittels eines entsprechenden Formulars auf www.InstantTraffic.de vorauszugehen. YUR.tv behält sich in jedem Fall vor, einen Auftrag aufgrund mangelnder Bonität abzulehnen. Die Zurverfügungstellung der Leistungen erfolgt in aller Regel binnen 24 Stunden nach erfolgter Registrierung sowie entsprechender Annahme gemäß dem vorstehenden Absatz. In einigen Fällen stehen die vertragsgegenständlichen Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt – in Abhängigkeit der jeweiligen Netzverfügbarkeiten – zur Verfügung.

3. Leistungen
YUR.tv ist Betreiberin eines Content-Delivery-Networks. Der Auftraggeber betreibt für sich oder Dritte insbesondere Banner (animierte Internet-Werbeanzeigen) in marktüblichen Formaten. Durch die Nutzung des Content-Delivery-Networks von YUR.tv ist es dem Auftraggeber möglich, die von ihm betriebenen Banner mit Dateien beliebiger Art zu verbinden. Der Auftraggeber lädt demnach Dateien, insbesondere Audio- und Video-Dateien oder Flash-Filme, in das System von YUR.tv ein und kann diese dann jederzeit zur Verwendung im Zusammenhang mit seinen Online-Webemitteln abrufen. Die von einem Auftraggeber maximal nutzbare  Speicherbelegung beträgt 1 GB, wobei die Anzahl der insgesamt zu speichernden Dateien 200 nicht übersteigen darf.

4. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Die Verantwortung für den Inhalt und das Angebot der in den Systemen von YUR.tv gespeicherten Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Partner versichert, dass die Dateien keine Rechte Dritter verletzen. Der Partner sichert insbesondere zu, dass die von ihm in den Systemen von YUR.tv gespeicherten Dateien nicht gegen Urheber-, Leistungsschutzrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, zu berücksichtigen, dass es nicht gestattet ist, rechts- oder sittenwidrige Inhalte in den Systemen von YUR.tv zu speichern. Hierzu gehören insbesondere Inhalte, welche die Straftatbestände der Volksverhetzung, Verbreitung pornographischer Schriften, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung erfüllen.
Wird YUR.tv von Dritten wegen der seitens des Partners angebotenen Dienste oder wegen der Verletzung von Pflichten des Partners aus diesem Vertrag auf Leistung oder Unterlassung in Anspruch genommen, so hat dieser YUR.tv auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen und YUR.tv unverzüglich alle Auskünfte zu geben, die für eine Rechtsverteidigung erforderlich erscheinen. Der Partner wird YUR.tv nach besten Kräften bei der Verteidigung unterstützen.


Der Auftraggeber hat unverzüglich jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen.
Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, sein Login sowie Passwort zu „InstantTraffic“ geheim zu halten. YUR.tv weist darauf hin, dass die Speicherung des Passwortes auf dem Rechner die Gefahr des Missbrauchs in sich birgt. Der Auftraggeber ist YUR.tv zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der auf eine berechtigte oder widerrechtliche Verwendung der Zugangsdaten zurückzuführen ist, welche der Auftraggeber in zurechenbarer Weise zu vertreten hat.

Zudem hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die von diesem in die Systeme von YUR.tv eingestellten Dateien mit keinerlei schädlichen Dateien (z.B. Computerviren) behaftet sind. Widrigenfalls sind die YUR.tv hieraus etwaigen Schäden vom Auftraggeber zu ersetzen.
Zu einer Nutzung von Marken oder anderen gewerblichen Schutzrechten von YUR.tv ist der Partner nicht berechtigt, es sei denn, dies wird ihm ausdrücklich erlaubt.
Verstößt der Auftraggeber gegen eine der unter dieser Ziffer vorstehend genannten Verpflichtungen, ist YUR.tv unbeschadet weiterer Rechte zur Sperre der Leistungen und/oder zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls diese Maßnahmen wegen der Umstände des Einzelfalles nicht zu dem Verstoß außer Verhältnis stehen und auch auf andere Weise kurzfristig wieder vertragsgerechte Zustände erreicht werden können.

5. Verfügbarkeit / Höhere Gewalt
Die von YUR.tv angebotenen Dienste sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr verfügbar. Die Systemverfügbarkeit beträgt hierbei grundsätzlich 100%, soweit sich aus dem Inhalt des einzelnen Dienstes nichts anderes ergibt.
YUR.tv ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

6. Netzleistungen
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass dieser Leistungen von YUR.tv von der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen durch dritte Netzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden. YUR.tv übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. YUR.tv tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte entsprechend seines Anteils an der Gesamtforderung an den Auftraggeber ab, der diese Abtretung annimmt.

7. Vergütung
YUR.tv erhält für die Gewährung der Leistungen nach diesen Bestimmungen eine Vergütung. Die Höhe der zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus den jeweils aktuellen und auf der Website www.InstantTraffic.de von YUR.tv bekannt gegebenen Preisliste. Der Vergütungsanspruch von YUR.tv entsteht, soweit die jeweilige Leistung vom Auftraggeber in Anspruch genommen wurde ist. Dies gilt auch, soweit im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Leistungen vereinbart wurden. Sämtliche Vergütungsbestandteile werden in Euro (€) vereinbart und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Leistungen werden jeweils monatlich nach erfolgter Inanspruchnahme der Dienstleistungen von YUR.tv an den Auftraggeber abgerechnet. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge fällig und zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist YUR.tv berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber YUR.tv die Aufrechnung erklären und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

8. Haftung von YUR.tv
YUR.tv haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich, aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die Haftung von YUR.tv für zugesicherte Eigenschaften oder Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Soweit die Haftung von YUR.tv wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von YUR.tv.
Soweit die gemäß Ziffer 5 vereinbarte Verfügbarkeit der gegenständlichen Leistungen nicht oder nicht vollständig gegeben ist, beschränkt sich die Haftung von YUR.tv maximal auf denjenigen Betrag, den der Auftraggeber für die Nutzung der Leistungen an YUR.tv hätte entrichten müssen. Es erfolgt jeweils eine Monatsbetrachtung. Das monatlich an YUR.tv zu entrichtende Entgelt gemäß Ziffer 7 dieser Bestimmungen reduziert sich je volle 30 Minuten der Nichtverfügbarkeit der Systeme gemäß Ziffer 3 dieser Bestimmungen um 1/30 bis zum maximalen monatlichen Abrechnungsbetrag. Darüber hinaus gehende Ansprüche aus diesem Rechtsgrund bestehen nicht.

9. Mängelrügen
Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat YUR.tv das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Scheitert die Nachbesserung, hat der Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Rücktrittsrecht von YUR.tv
Verstößt der Auftraggeber gegen die Regelungen der Ziffer 4 dieser Bedingungen oder werden nachweisliche Tatsachen bekannt, die die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Auftraggeber ernsthaft in Frage stellen, ist YUR.tv berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und ihre Leistungen unmittelbar einzustellen. Bis dahin entstandene Forderungen von YUR.tv sind sofort zur Zahlung fällig. YUR.tv kann zudem eine etwaige Forterbringung der Leistungen von der Einzahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig machen und ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungen einzustellen, wenn der Kostenvorschuss aufgebraucht ist und der Auftraggeber nich auf entsprechenden Hinweis durch YUR.tv weitere Kostenvorschüsse erbracht hat.
Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages gegen den Auftraggeber bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich untereinander zur Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheitspflicht umfasst sämtliche Informationen über die jeweilige Vertragspartei und deren Beteiligungsunternehmen sowie über deren (auch potenzielle) Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Geschäftsgeheimnissen keine Kenntnis erlangen. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der jeweiligen Vertragspartei und ihrer Unternehmen in technischer und kaufmännischer und sonstiger Hinsicht. Auch die Inhalte und Konditionen dieses Vertrages obliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung betrifft sämtliche Informationen und Sachverhalte, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich oder geheim gekennzeichnet worden sind, es sei denn, diese sind allgemein bekannt oder die betreffende Vertragspartei wird durch eine behördliche oder gesetzliche Anordnung zur Bekanntgabe verpflichtet oder es liegt eine ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei zur Weitergabe an Dritte vor. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Vertrages fort.

12. Laufzeit, Kündigung und Änderungen des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Einer Kündigung kommt es gleich, wenn der Auftraggeber für einen Zeitraum von 8 Wochen nicht auf seine in den Systemen von YUR.tv gespeicherten Daten zugreift. In diesem Fall ist YUR.tv berechtigt, die Daten des Auftraggebers unmittelbar und unwiederbringlich zu löschen, wenn nicht der Auftraggeber die weitere Speicherung der Daten zumindest in Textform begehrt und YUR.tv einer Speicherung in der gleichen Form zugestimmt hat. Das Recht zur Kündigung aus außerordentlichem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Eine Kündigung aus außerordentlichem Grund ist insbesondere zulässig, wenn (1.) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn (2.) der Auftraggeber wiederholt gegen wesentliche Pflichten dieses Vertrages verstößt.
Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch YUR.tv.
Im Falle der Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche in den Systemen von YUR.tv gespeicherten Daten unmittelbar zu löschen. Erfolgt dies nicht, wir YUR.tv die unwiederbringliche Löschung dieser Daten 4 Wochen nach Vertragsende vornehmen.

13. Schlusbestimmungen
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Personen Anwendung findet. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist, sofern der Partner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Elmshorn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder ergänzender vertraglicher Regelungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem von den Vertragsparteien angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist.

Stand: Januar 2008